Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 28. August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen der EIGHTYTWO Webagentur GmbH, Turmmattweg 7, 6460 Altdorf UR (nachfolgend «Vermieterin») und dem Mieter über die Vermietung von Fahrzeugen. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht, insbesondere Art. 253 ff. OR (Miete).
2. Vertragsabschluss
Anfragen über diese Website sind unverbindlich. Der Mietvertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung der Vermieterin und Unterzeichnung des Mietvertrags bei Fahrzeugübergabe zustande.
3. Voraussetzungen des Mieters
- Mindestalter 25 Jahre, je Fahrzeugkategorie bis 30 Jahre
- Gültiger Führerausweis Kategorie B seit mindestens fünf Jahren
- Gültiges Identitätsdokument und Wohnsitznachweis
- Kreditkarte des Mieters für Kaution und Sicherheiten
4. Preise, MWST und Kaution
Alle Preise sind in Schweizer Franken und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 8.1 %. Die Kaution beträgt in der Regel CHF 250 bis CHF 15'000 je Fahrzeug und wird auf der Kreditkarte reserviert. Die Freigabe erfolgt innert fünf Arbeitstagen nach beanstandungsfreier Rückgabe.
5. Nutzung des Fahrzeugs
Das Fahrzeug darf nur von im Mietvertrag namentlich genannten Personen geführt werden. Untersagt sind insbesondere Renn- und Trackday-Einsätze ohne schriftliche Zustimmung, die Weitervermietung, Fahrten ausserhalb der vereinbarten Länder, Fahren unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten sowie jede Verwendung zu rechtswidrigen Zwecken.
6. Kilometer und Treibstoff
Im Tarif enthalten sind 1'000 km pro Miettag; jeder weitere Kilometer wird mit CHF 0.80 verrechnet. Das Fahrzeug ist mit demselben Tankfüllstand zurückzugeben; fehlender Treibstoff wird zum Marktpreis zuzüglich einer Servicepauschale von CHF 50 verrechnet.
7. Versicherung und Selbstbehalt
Die Fahrzeuge sind haftpflicht-, teil- und vollkaskoversichert. Der Selbstbehalt pro Schadenfall beträgt je Fahrzeugkategorie CHF 3'000 bis CHF 25'000 und kann gegen Zuschlag reduziert werden. Bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder vertragswidriger Nutzung entfällt der Versicherungsschutz und der Mieter haftet vollumfänglich.
8. Bussen und Gebühren
Der Mieter trägt sämtliche während der Mietdauer verursachten Bussen, Parkgebühren, Autobahnvignetten und Verwaltungsabgaben. Für die Bearbeitung behördlicher Anfragen wird eine Aufwandpauschale von CHF 60 pro Vorgang erhoben; die Halterangaben werden gemäss SVG an die Behörden weitergegeben.
9. Schaden, Panne, Diebstahl
Jeder Unfall, Schaden oder Diebstahl ist der Vermieterin unverzüglich zu melden und bei Personenschaden, Fremdverschulden oder Diebstahl zusätzlich der Polizei anzuzeigen. Der Mieter darf keine Haftungsanerkennung gegenüber Dritten abgeben.
10. Haftung der Vermieterin
Die Vermieterin haftet für Schäden nur bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder verpasste Termine, ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Kann ein reserviertes Fahrzeug nicht bereitgestellt werden, stellt die Vermieterin ein gleichwertiges Fahrzeug bereit oder erstattet bereits geleistete Zahlungen.
11. Vorzeitige Beendigung
Bei erheblicher Vertragsverletzung kann die Vermieterin den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen und das Fahrzeug auf Kosten des Mieters zurückholen.
12. Salvatorische Klausel, Recht und Gerichtsstand
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Altdorf UR, vorbehältlich zwingender Gerichtsstände für Konsumenten.